Markus Rückschloß

Das Modell entscheidet, ob ein BGE problemlösend, umsetzbar und mehrheitsfähig ist.
Wann ist ein BGE mehrheitsfähig ? Wenn die Bedenken und die Kritik an bisher vorgeschlagenen BGE nicht mehr zutreffend ist. Wann ist ein BGE problemlösend ? Wenn es im Wortsinn die grundlegenden Bedürfnisse des Lebens sichert. Personen, die dadurch ein Einkommen haben, müssen davon leben können. Wann ist ein BGE umsetzbar ? Wenn die Regelung zum BGE genügend klar und einfach anzuwenden ist.

Ich trete für das „Steuerspar-BGE“ als zukunftsweisendes BGE-Modell ein. Es wird komplett von der Wirtschaft finanziert. Es ist auf der Rechnung der Unternehmen (ab 250.000 € Umsatz) lediglich ein Anteil in der Lohnsumme des Unternehmens. Die Unternehmen setzen Angestellte, die sie nicht benötigen, und die nie im Betreib anwesend sind, als BGE-Empfänger von der Steuer ab. Ein Missbrauch als Kombilohn ist ausgeschlossen. Unternehmen profitieren von zusätzlicher Kaufkraft der BGE-Empfänger, deren Existenz ja auf diese Art gesichert ist. Der Staat ist als Umverteiler überflüssig und der damit verbundene bürokratische Aufwand wird gespart. Die BGE-Empfänger kann jederzeit angeben, dass er beschäftigt ist und soziale Ausgrenzung wird vermieden. Andere Beschäftigte werden nicht gezwungen über hohe Konsumsteuern oder Einkommensteuern für die Finanzierung aufzukommen und haben daher keine Einwände. Automation, Digitalisierung und Renditedruck gefährden keine Arbeitsplätze mehr und mit mindestens 2.000 EUR netto ist das „Steuerspar-BGE“ mehr als nur ein Existenzminimum.

Als BGE-Empfänger kommen in diesem Modell Studierende, Hausfrauen/Hausmänner, bisherige Harz-4-Empfänger, bisherige Bezieher zu niedrigen Arbeitslosengeldes bis hin zu Rentnern, mit zu niedrigen Renten in Frage. Auf diese Weise wird Altersarmut abgeschafft, selbst bevor das Rentensystem von „neo. Wohlstand für alle“ mit einem fondbasierten, kapitalgedeckten Anteil Renten zahlt, die dann sowieso ein gutes Altes-Einkommen garantieren.