Anne Martina Heuckeroth-Hartmann

Als ich das erste Mal von einem BGE gehört habe, hat mich das sofort berührt. Ich war immer viel ehrenamtlich tätig und mit einem BGE, dachte ich, könnte ich mich noch stärker gesellschaftlich einbringen.
Das BGE nimmt die Existenzangst, schützt vor Armut und sorgt für Freiheit und Chancengleichheit.
Ich würde meine politische Arbeit konsequent an den vier BGE-Kriterien des Netzwerks Grundeinkommen ausrichten und mich in Hessen für die Durchführung eines Pilotprojektes und die Einführung eines BGE einsetzen.
Das BGE ist für mich der erste Schritt in die richtige Richtung – in eine gesunde Zukunft.

Christian Hachmann

Ich befürworte ein bedingungsloses Grundeinkommen, weil es auf bürokratiearme und liberale Weise Probleme löst, denen das aktuelle Sozialsystem in Deutschland nicht gewachsen ist.

Bedingungslosigkeit bedeutet insbesondere, dass weder Menschen genötigt werden, Arbeit anzunehmen (was ihre Verhandlungsposition bei der Jobsuche stärkt), noch Arbeitsverhältnisse beizubehalten (was dazu führt, dass sich kein Chef alles erlauben kann sondern stets halbwegs „auf Augenhöhe“ verhandelt werden kann – also der Arbeitnehmer die echte Option hat, „nein“ zu sagen).

Weiter bedeutet Bedingungslosigkeit, dass das Einkommen von Partnern nicht auf Leistungen angerechnet wird. Dadurch werden Fehlanreize (z.B. zum Unterhalt von Fake-Wohnungen, weil bei gemeinsamem Wohnsitz Kürzungen befürchtet werden) beseitigt.

Darüber hinaus wird durch die Nichtanrechnung von Einkommen vermieden, dass die effektive Grenzbelastung für Geringverdiener höher ist für alle anderen Gruppen (derzeit darf ein ALG2-Empfänger von einem dazuverdienten Euro gerade einmal 20% behalten, während Spitzenverdienern mehr als die Hälfte jedes zusätzlichen Euros bleibt).

Auch kann ein BGE kleinteilige, bürokratische Sozialpolitik (z.B. Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener, Sozialtickets* etc.) überflüssig machen.

*) Beim ÖPNV bin ich für ein umlagefinanziertes System statt des Fahrscheinwesens. Aber das geht unabhängig vom BGE.