Persönliches Statement:
Da die gewerbliche Wirtschaft jetzt immer weniger der arbeitsfähigen Bevölkerung zur gewerblichen Erwerbstätigkeit abruft, diese zur gewerblichen Arbeit nicht mehr abgefragten Menschen jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Lebensführung haben und sich auf andere Art und Weise in unsere Gesellschaft einbringen können, ist das BGE das richtige und passende Instrument, jedem Menschen eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen. BGE ist keine staatliche Transferleistung, kein Almosen und keine Entschädigung für eine Beeinträchtigung. BGE ist ein humanitäres Grundrecht.
Zur Person:
Nach meiner Ausbildung im Groß- und Außenhandel studierte ich Sozialpädagogik und war in verschiedenen Feldern der Sozialpädagogik tätig. Während meiner Tätigkeit als Sozialpädagoge schloss ich noch eine Ausbildung zum Programmierer ab.
Aufgrund meiner kaufmännischen und sozialpädagogischen Ausbildung war ich in der Lage, sehr umfangreiche Konzepte zur Schuldenregulierung zu entwerfen und erfolgreich durchzuführen.
Aufgrund meiner Ausbildung in der IT war ich in der Lage, in einem Sozialfall ein Lohnprogramm zu schreiben, welches die Probleme und unterschiedlichen Anforderungen des Personal-, Steuerrechts und der Sozialgesetzbücher lösen und in sich vereinigen konnte.
Gute Politik zeichnet sich für mich dadurch aus, dass diese langfristig auf einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen ausgerichtet ist und stets dem sozialen Frieden dient.